Henning Kanzlei für Agrarrecht


Aktuelles


Pachtrecht

Schadensersatzanspruch gegen den Pächter von Ackerland wegen Entstehenlassens von Dauergrünland

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 28. April 2017 (Az.: LwZR 4/16) entschieden, dass ein Pächter, der als Ackerland verpachtete Flächen als Grünland nutzt, verpflichtet sein kann, dem Verpächter den Schaden zu ersetzen, der durch die Entstehung der gepachteten Flächen als Dauergrünland entsteht. Denn der Pächter hat - soweit es ihm möglich ist - dafür zu sorgen, dass die in dem Pachtvertrag vorausgesetzten Nutzungsmöglichkeiten bestehen bleiben.

Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei dem der Beklagte eine als Ackerland ausgewiesene landwirtschaftliche Fläche gepachtet hatte, die aber bereits bei Pachtbeginn als Grünland genutzt wurde. Der Beklagte, der Unternehmer ist und sich mit der Haltung und Zucht von Pferden befasst, nutzte sie mit Kenntnis des Verpächters über die gesamte Pachtzeit hinweg als Grünland zur Pferdehaltung.

14.07.2017

Düngerecht

Welche Folgen ergeben sich aus dem neuen Düngegesetz und der neuen Düngeverordnung?

Mit der Novellierung des Düngegesetzes vom Mai diesen Jahres wurde zugleich der Weg frei gemacht für die neue Düngeverordnung, welche am 02. Juni 2017 in Kraft getreten ist. Das Düngegesetz ist zudem Rechtsgrundlage für die Stoffstrombilanzverordnung, welche am 01.01.2018 in Kraft treten soll. Die Stoffstrombilanzverordnung regelt, wie landwirtschaftliche Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie betriebliche Stoffstrombilanzen zu erstellen sind (i.S.d. § 11a Absatz 1 und 2 des Düngegesetzes).

Aus dem neuen Düngepaket ergeben sich zahlreiche beachtenswerte Änderungen und neue Anforderungen für die Betriebe.

06.07.2017

Pferderecht

Gemeinden dürfen eine Pferdesteuer erheben

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 18.08.2015 (Az.: BVerwG 9 BN 2.15) entschieden, dass Gemeinden das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf mit einer örtlichen Aufwandssteuer (Pferdesteuer) besteuern dürfen.

Mit seinem Beschluss wies das Leipziger Gericht die Nichtzulassungsbeschwerde mehrerer Pferdehalter und eines Reitvereins zurück. Dem vorausgegangen war bereits eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel. Dieser hatte die Pferdesteuer der beklagten Stadt Bad Sooden-Allendorf für rechtmäßig gehalten und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

25.09.2015