Henning Kanzlei für Agrarrecht


Kanzlei

Die Landwirtschaft ist seit Jahren einem umfassenden Strukturwandel unterworfen. Zusätzlich zeichnet sich das Agrarrecht durch seinen Querschnittscharakter aus. Es umfasst sowohl zivilrechtliche Fragestellungen (Landpachtrecht, Genossenschaftsrecht, Produkthaftungsrecht i.V.m. Lebensmittel- und Futtermittelrecht, Entschädigungsfragen, Flurschäden, Landmaschinenkauf, Besonderheiten im Familien- und Erbrecht, landwirtschaftliches Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie Steuerrecht) als auch solche öffentlich-rechtlicher Art (Agrarförderrecht mit Regelungen bzgl. Betriebsprämien, Direktzahlungen, Cross-Compliance-Regelungen, Düngemittelrecht, Pflanzenschutzrecht, Wein-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Tierschutz- und Tierseuchenrecht, Sortenschutz- und Saatgutverkehrsrecht, Umweltrecht, Flurbereinigung, immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, landwirtschaftliches Baurecht, Recht der erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft etc.).

Bei landwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen ist daher aufgrund der zunehmenden Komplexität und unübersichtlichen Sonderregelungen regelmäßig spezialisierte anwaltliche Beratung und Begleitung sowie eine genaue Kenntnis des Agrarsektors erforderlich.

Aus eigener Passion und langjähriger Erfahrung mit der Pferdehaltung unterstützen wir Sie zudem mit dem erforderlichen Sachverstand bei allen rechtlichen Fragen im Pferdesport, beim Pferdekauf und -verkauf, als Reitverein, Pensionsstallbetreiber/-in, Hufschmied/-in bzw.-bearbeiter/-in, oder Tierarzt/ Tierärztin.